Die Verwaltung, der Kauf und Verkauf von öffentlichen Betrieben, insbesondere von Restaurants, Bars und Schnellrestaurants, sowie die Ausübung jeder anderen Tätigkeit, die mit dem Gaststättengewerbe verbunden ist. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen sowie an anderen Gesellschaften teilnehmen, die den gleichen Zweck verfolgen oder Tätigkeiten ausüben, die ergänzend zu diesen sind. Die Gesellschaft kann außerdem Dritten, einschließlich der Gesellschafter und/oder Aktionäre der Gesellschaft oder der Gesellschaften, an denen diese beteiligt sind, Kredite und/oder direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren und Garantien jeder Art für ihre Tochtergesellschaften ausstellen. Die Gesellschaft kann selbstständig oder durch Dritte jede direkte, indirekte und/oder ergänzende Tätigkeit ausüben, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks als nützlich, vorbereitend oder daraus resultierend erachtet wird.