Handel, Kauf, Verkauf, Import und Export von allen Baumaterialien; alle Immobiliengeschäfte, einschließlich der Immobilienvermarktung, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Börsenhandel und den Effektenverkehr (BEHG) verbotenen Geschäfte; Baustellenüberwachung und Bauwerksleitung; Betrieb eines Generalunternehmens für Bauwesen; Unternehmensberatung. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Handels-, Finanz-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.