Verwaltung, Administration und Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Die Gesellschaft kann Darlehen an ihre Aktionäre oder Dritte gewähren, sich für Kredite, die von ihren Aktionären oder Dritten aufgenommen wurden, verbürgen, ihre Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen sichern, ihre Vermögenswerte verpfänden oder jede Forderung garantieren. Sie kann insbesondere auch an Gruppenfinanzierungen teilnehmen, insbesondere durch die Gewährung von Darlehen an ihre direkten oder indirekten Aktionäre (einschließlich Teilnehmer) oder an andere Gruppengesellschaften oder durch die Gewährung von Garantien oder anderen Sicherheiten jeder Art an Dritte, um die Verpflichtungen anderer Gruppengesellschaften zu garantieren. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die ihrer Verwaltung zufolge ihrem Zweck förderlich oder für die Anlage ihrer Mittel nützlich sind. Sie kann außerdem Immobilien erwerben, halten oder veräußern.