Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Veräusserung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen, gleich welcher Art, durch den Erwerb von Aktien, Obligationen oder Anteilen und die Inhabung von Forderungen in jeder anderen Form. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; Immobilien erwerben; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; sich an allen Unternehmen beteiligen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.