Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung, der Verkauf, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, unter der Voraussetzung, dass die Immobiliengeschäfte in der Schweiz nur auf Gewerbeimmobilien beschränkt sind, die nicht dem Regime der Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) unterliegen. Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, sowie alle Finanz- oder Handelsgeschäfte, bewegliche oder unbewegliche Geschäfte, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, durchführen.