Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung (in jeder Form, auch durch Übertragung, Einbringung oder universellen Vermögensübergang) von Wertpapieren, die von (i) Electra Capital; (ii) jeder direkt oder indirekt von Electra Capital kontrollierten Gesellschaft (insbesondere im Anschluss an jede Einbringung von von der Gesellschaft gehaltenen Wertpapieren in das Kapital einer Gesellschaft, die Electra Capital kontrolliert); und/oder (iii) jeder direkt oder indirekt Electra Capital kontrollierenden Gesellschaft ausgegeben werden. Die Verwaltung der Erträge aus der Veräußerung dieser Beteiligungen, insbesondere für deren Wiederanlage in der Electra-Gruppe und/oder die Verteilung an die Aktionäre (als Rückzahlung oder Dividende). Der Abschluss des Electra Capital-Pakt und der entsprechenden Nebenabkommen sowie die Durchführung aller Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Bestimmungen. Die Erbringung von Dienstleistungen für Electra Capital oder jede andere Gesellschaft der gleichen Gruppe, einschließlich der Ausübung von Gesellschaftsämtern. Die Gesellschaft kann Finanzgeschäfte ausschließlich für eigene Rechnung tätigen, einschließlich der Verwaltung von Anlageportfolios, Investitionstätigkeiten in Finanzinstrumente, Beteiligungen und andere Finanzgeschäfte für das eigene Vermögen. Die Gesellschaft kann außerdem ihre eigenen beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte verwalten, erwerben, halten und veräußern.