Die Ausübung von Treuhandgesellschaften, die Durchführung aller Aufträge, die in den Rahmen der Tätigkeiten einer Treuhandgesellschaft fallen, und alle damit verbundenen Arbeiten, wie insbesondere die Führung von Buchhaltungen, die Revision von Konten, finanzielle und steuerliche Beratung, die Gründung und Verwaltung von Unternehmen, der Kauf und Verkauf von Geschäftsimmobilien, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Finanzinstitute und die Verwalter von Vermögenswerten verbotenen Operationen, und die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland errichten, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen und immobilienbezogenen Operationen durchführen (mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Finanzinstitute und die Verwalter von Vermögenswerten verbotenen Operationen), unter der Voraussetzung, dass bei in der Schweiz gelegenen Immobilien diese ausschließlich kommerziell genutzt werden müssen, und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.