Das landwirtschaftliche Unternehmen "Prelletta" direkt oder durch Dritte zu verwalten und zu führen; die Produkte des landwirtschaftlichen Unternehmens "Prelletta" herzustellen, zu lagern und zu vermarkten; das landwirtschaftliche Unternehmen "Prelletta" im Besitz der Familien des Gründers und seiner Nachkommen zu erhalten und zu bewahren, um es zu einem Familienbesitz zu machen, der vor jeder Spekulation geschützt werden muss, ohne die Produktionskapazität zu verringern; die Erhaltung und Entwicklung des Grundbesitzes haben Vorrang vor der Rendite und dem Gewinn als Dividende: daher kann die Gesellschaft landwirtschaftliche Ausrüstungen und Grundstücke oder solche, die für die Verwaltung nützlich sind, erwerben.