Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Begründung, das Halten, die Verwaltung, die Führung und die Veräusserung von Beteiligungen an Gesellschaften als Holdinggesellschaft (mit Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte). Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären und immobiliären Geschäfte tätigen (mit Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte) und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen (mit Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte); sie kann an Gesellschaften oder Unternehmen mit ähnlichem oder anderen Zweck teilnehmen und in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, sowie an Gesellschafter oder Dritte Darlehen gewähren oder erhalten und Garantien erteilen oder annehmen.