1. Der Zweck der Gesellschaft ist: - die Wartung und Reparatur von Autos, Baumaschinen, Forst- und Landschaftsmaschinen; - der Verkauf von Maschinen und Fahrzeugen, von Ersatzteilen und die Vermietung von Geräten im Zusammenhang mit der Tätigkeit; - die Pannenhilfe. 2. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder immobilienbezogenen Operationen durchführen, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesen fördern; sie kann insbesondere Darlehen oder Garantien jeder Art an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren, Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, Beteiligungen erwerben, Unternehmen gründen oder finanzieren, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, alles unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen.