Die Gesellschaft hat zum Zweck, alle Arbeiten im Bereich Abbruch und Bau im Speziellen im Bereich Erdarbeiten, Maurerarbeiten und Landschaftsgestaltung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten zu planen und auszuführen. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels- und anderen Transaktionen durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.