Die Gesellschaft hat zum Zweck, in der Schweiz und im Ausland, den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften oder Unternehmen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung von Dritten alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte in der Schweiz und im Ausland tätigen, die direkt oder indirekt ganz oder teilweise mit ihrem Hauptzweck zusammenhängen oder dessen Verwirklichung fördern. Sie kann auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, Beteiligungen an, verwalten oder verkaufen und allgemeiner an allen Gesellschaften oder Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen. Die Gesellschaft kann Kredite oder andere Formen der Finanzierung an Gesellschaften derselben Gruppe oder an Dritte gewähren, sowie Sicherheiten, Garantien oder Pfandrechte jeder Art zugunsten von Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritter einräumen.