Der Betrieb einer Gesellschaft für Kommunikationstechnologien. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären oder immobiliären Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, Beteiligungen an allen Unternehmen erwerben, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, und Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen.