Die Führung einer Treuhandgesellschaft, insbesondere die Übernahme und Ausführung von Mandaten mit folgendem Inhalt: die Unternehmens-, Gesellschafts- und Handelsberatung; die Führung von Buchhaltungen, die Durchführung von Unternehmensprüfungen, die Revision von Konten; die steuerliche Beratung und Vertretung; die Gründung, Verwaltung und Liquidation von Gesellschaften; die Beratung und Vertretung von Gläubigern, die Einziehung von Forderungen; die Verwaltung von Vermögen; die Testamentsvollstreckung, die Erbteilung. Sie kann an anderen Unternehmen oder Finanz-, Immobilien-, Handels- oder Industrieunternehmen teilnehmen. Sie kann Handelsvertretungen übernehmen. Sie kann Immobilienvermittlung, die Vermietung von Gebäuden und Wohnungen durchführen; Immobilien und Immobiliengesellschaften verwalten, Immobilienaktivitäten fördern.