Die Ausübung eines allgemeinen Bauunternehmens. Die Gesellschaft kann den Kauf, den Verkauf, die Entwicklung, die Schaffung, die Verteilung, den Import, den Export und den Vertrieb aller Waren, Produkte und Dienstleistungen im Bereich des Baus durchführen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland beteiligt sein, Unternehmen mit identischem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle Handels-, Finanz-, Immobilien- oder anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen. Die Gesellschaft kann auch Darlehen an ihre Gesellschafter gewähren und/oder sich solidarisch verpflichten, die von Dritten an ihre Gesellschafter gewährten Darlehen zu bürgen oder zu garantieren.