Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Gesellschaften, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen, zu erwerben. Die Gesellschaft kann, in zweitrangiger Weise, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: alle Grundstücke oder Immobilienrechte im eigenen Namen erwerben, renovieren, umwandeln und verkaufen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, Darlehen an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, für Darlehen, die von Gesellschaftern und Dritten aufgenommen werden, als Bürge einstehen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren, im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobiliäre Tätigkeit ausüben, die ihre Entwicklung fördert und die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen, diese Operationen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, als Vertreter, Bevollmächtigter oder Kommissionär, durchführen oder durch Dritte für ihre Rechnung ausführen lassen.