Die Gesellschaft bezweckt alle immobilienwirtschaftlichen Geschäfte, ausgenommen solche, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen; an Aktionäre oder Dritte Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.