Betrieb eines Unternehmens im Bereich des Bauwesens. Die Gesellschaft kann auch alle Arbeiten im Bereich des Bauwesens und des Ingenieurwesens ausführen. Sie kann ihre Tätigkeit sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, ausüben. Sie kann alle notwendigen oder nützlichen Grundstücke, Patente, Einrichtungen, Maschinen und Materialien erwerben, herstellen, mieten oder untervermieten, nutzen und verkaufen, um ihren gesellschaftlichen Zweck zu erreichen, und alle damit verbundenen Tätigkeiten ausüben, die den gesellschaftlichen Zweck fördern. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder durch Einbringung, Fusion, Zeichnung, finanzielle Beteiligung oder auf andere Weise an allen Gesellschaften, Vereinen oder Unternehmen beteiligen, die ganz oder teilweise einen ähnlichen oder damit verbundenen Zweck verfolgen oder die Erweiterung und Entwicklung des Unternehmens direkt oder indirekt fördern können. Die Gesellschaft kann Kredite aufnehmen oder jeder Gesellschaft oder natürlichen Person mobile oder immobile Finanzierungen in Form von Darlehen oder in anderer Form, einschließlich durch Hypothek, gewähren oder für sie bürgen.