Der Kauf, die Belastung, die Verwaltung, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien sowie die Beteiligung an Unternehmen und die Halterung von Unternehmensbeteiligungen als Holdinggesellschaft. Immobilien in der Schweiz oder Beteiligungen an Immobilienunternehmen mit Immobilien in der Schweiz können jedoch nur unter der Bedingung erworben werden (ohne LAFE-Unterstellung), dass die Immobilien für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Art. 2 Abs. 2 Bst. a LAFE bestimmt sind. Die Gesellschaft kann Beratungs-, Vermittlungs- und Dienstleistungen erbringen, auch im Namen Dritter, und sich mit jedem Bereich der kommerziellen Tätigkeit befassen, der mit ihrem eigenen Tätigkeitsbereich verbunden ist, und Beratung und Unterstützung in den Bereichen Promotion, Vermittlung, Agentur, Vertretung und Marktforschung anbieten. Die Gesellschaft kann zudem an Unternehmen teilnehmen, die im gleichen Bereich tätig sind oder eine ähnliche Tätigkeit ausüben, und alle Maßnahmen ergreifen, um ihre Entwicklung und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern, einschließlich des Kaufs und Verkaufs von Immobilien in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann Finanzierungen gewähren und Bürgschaften ausstellen sowie Beteiligungen erwerben.