Die Gesellschaft bezweckt alle Immobiliengeschäfte, insbesondere die Projektentwicklung, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, als sekundäres Ziel, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen; allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die ihre Entwicklung fördert und die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; diese Geschäfte für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter als Vertreter, Bevollmächtigter, Kommissionär durchführen oder durch Dritte für eigene Rechnung ausführen lassen; und Darlehen oder Garantien an Aktionäre, verbundene Gesellschaften oder Dritte gewähren.