Erwerb, Verwaltung, Verwaltung, Veräußerung von Beteiligungen an Handels- oder Immobiliengesellschaften, Aktien, Wertpapieren oder Immobilien, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verboten sind; Vermittlung, Vermittlung und allgemein alle Geschäfte, die sich direkt oder indirekt auf das genannte Ziel beziehen, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verboten sind; direkte oder indirekte Beteiligung der Gesellschaft an allen industriellen, kommerziellen oder finanziellen Geschäften durch Gründung einer neuen Gesellschaft, Kommanditanteile, Zeichnung, Kauf von Wertpapieren oder Gesellschaftsrechten, Fusion, Assoziation oder auf andere Weise (vgl. Statuten für vollständigen Zweck).