Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Verwaltung, die Haltung und den Verkauf von Beteiligungen an Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland sowie die Finanzierung solcher Gesellschaften. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten und alle Tätigkeiten ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären, verbundenen Gesellschaften oder Dritten Kredite gewähren oder aufnehmen, sowie Sicherheiten jeder Art für diese Entitäten übernehmen oder gewähren. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle Transaktionen durchführen und alle Massnahmen ergreifen, die zur Förderung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen; insbesondere kann die Gesellschaft bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte erwerben, verwalten und verkaufen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte.