Der Betrieb von Juweliergeschäften sowie der Handel mit allen Produkten, insbesondere mit Juwelier-, Goldschmiede-, Uhren- und Luxusprodukten. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Grundstücke erwerben oder veräussern (mit Ausnahme von Tätigkeiten, die durch das AIG verboten sind), alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung und Erweiterung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Garantien gewähren, Kredite oder Vorschüsse an Gesellschafter oder Dritte gewähren.