Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung, Verwaltung und Förderung aller öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Operationen - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: - in Bezug auf ihren Standort - in der Schweiz oder im Ausland; - in Bezug auf ihren Gegenstand - ob es sich um materielles Eigentum (beweglich oder unbeweglich) oder geistiges Eigentum oder Dienstleistungen handelt; - in Bezug auf ihre Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch ihre Zweigniederlassungen, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Kreditverträge mit ihren Gesellschaftern abschließen, als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.