Die Gesellschaft bezweckt in der Schweiz und im Ausland die Planung, Herstellung, den Kauf, den Verkauf, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Verteilung, die Vertretung, den Handel, im Gross-, Halb-gross- und Detailhandel, von Schmuck, Uhren, Uhrarmbändern, Uhrenkomponenten, und alle Artikel oder Zubehörteile, die damit zusammenhängen, sowie alle damit zusammenhängenden Beratungen (ausgenommen sind jedoch Geschäfte, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer verboten sind). Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit im direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, teilnehmen; Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.