Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung, direkt oder indirekt, von Beteiligungen an Gesellschaften oder Unternehmen und von immateriellen Rechten oder Lizenzen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratung und Verwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, unbewegliche Sachen zu erwerben, zu halten, zu belasten und zu veräußern. Die Gesellschaft kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, insbesondere zur Finanzierung von verbundenen Unternehmen, sowie Sicherheiten und Bürgschaften für verbundene Unternehmen und Dritte bestellen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen eröffnen und Vertretungen übernehmen sowie alle zur Förderung des Gesellschaftszwecks geeigneten Geschäfte und Verträge abschließen, die mit diesem direkt oder indirekt in Verbindung stehen. Der Tätigkeitsbereich des Unternehmens erstreckt sich sowohl im Inland als auch im Ausland.