Der Kauf, Verkauf, die Ausbeutung, Vermietung, der Bau, die Bauträgerschaft und die Verwaltung von Immobilien, der Handel mit beweglichen und unbeweglichen Gütern und alle kommerziellen und technischen Operationen, die mit dem Bau und der Verwaltung von Gebäuden zusammenhängen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann zudem für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle kommerziellen, mobiliären und finanziellen Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, in welcher Form auch immer, insbesondere in Form von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen eröffnen und Unternehmen gründen oder erwerben, die einen ähnlichen oder ergänzenden Zweck verfolgen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Darlehen gewähren oder Garantien einräumen, wenn dies ihren Interessen dient.