Der Betrieb aller landwirtschaftlichen, (und/oder) Weinbaulichen, (und/oder) gärtnerischen Domänen, sowie aller Tätigkeiten, die diesem Zweck dienen, im Einklang mit dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 (LDFR); der Kauf, Verkauf, Handel, die Entwicklung, Schaffung, Produktion, Verteilung, Einfuhr, Ausfuhr und Vermarktung aller Produkte im Bereich der Landwirtschaft, (und/oder) Weinbau, (und/oder) Gartenbau. Die Gesellschaft kann, im Einklang mit dem LDFR, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären und immobiliären Operationen in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären Kredite gewähren und/oder sich für Kredite, die Dritte ihren Aktionären gewähren, solidarisch verpflichten, bürgen oder sich für diese Kredite verbürgen, im Einklang mit dem LDFR.