Die Gesellschaft hat den Zweck, die Planung, das Design und die Ausführung von landwirtschaftlichen Gebäuden zu planen. Sie kann insbesondere Unternehmen, Handwerker und Architekten beauftragen, Ausschreibungen durchführen, die administrative Begleitung sicherstellen, die Bauüberwachung durchführen, technische Beratung geben, Projektstudien durchführen, Budgets erstellen, die Erteilung von Führerscheinen beantragen und an der finanziellen Planung teilnehmen. Sie kann auch das Projektmanagement, die 3D-Modellierung, die Durchführung von Machbarkeitsstudien und die energetische Optimierung von landwirtschaftlichen Gebäuden sicherstellen. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, an anderen Unternehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder analoges Ziel verfolgen, alle finanziellen, kommerziellen, immobilienbezogenen (innerhalb der Grenzen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer), mobilienbezogenen und anderen Operationen durchführen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen.