Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung und die Veräusserung von Beteiligungen aller Art, in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck wie sie verfolgen, alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.