Der Erwerb, das Halten, der Verkauf oder die Verwaltung von direkten oder indirekten Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen, ob kommerziell, zivil, finanziell, immobilien- oder industrielles, schweizerischen oder ausländischen, im Sinne einer Holdinggesellschaft, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, sofern dies ihren Interessen dient, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Geschäfte.