Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Handelsgeschäften sowie die Beteiligung an allen Handels-, Industrie- oder anderen Gesellschaften in der Schweiz oder im Ausland und die Verwaltung und den Verkauf solcher Beteiligungen, unter Ausschluss aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) unterliegen. Die Gesellschaft kann: alle Handels-, Finanz-, Industrie-, Immobilien- oder Mobilien-Geschäfte ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das BWG verboten sind; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; sich an allen Unternehmen beteiligen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Darlehen oder Garantien an Gesellschafter, Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen oder an Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.