Die Gesellschaft bezweckt alle Arbeiten im Bereich Bodenbeläge aus Kunststoff, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: - im Allgemeinen alle Geschäfte und Handlungen, kommerzieller und finanzieller Natur, ausführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen oder diesen fördern, sowie Beteiligungen an allen Handelsgesellschaften erwerben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen; - Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland; - Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.