Alle Renovierungsarbeiten, Verputzarbeiten, Malerarbeiten, Fliesenlegerarbeiten und alle Tätigkeiten im Bereich des zweiten Werks. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Immobilien- oder Mobilienoperationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, und an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Operationen.