Das Unternehmen übt seine Tätigkeit im Rahmen des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute vom 15. Juni 2018 (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) aus. Gemäss Artikel 5 FINIG hat das Unternehmen eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zur Ausübung seiner Tätigkeit erhalten. In erster Linie übt das Unternehmen eine Vermögensverwaltungstätigkeit im Sinne von Artikel 17 Absatz 1 FINIG aus, d.h. es kann aufgrund eines Mandats professionell im Namen und auf Rechnung von Kunden über Vermögenswerte verfügen. Das Unternehmen kann in der Schweiz Immobilienbeteiligungen halten, ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Das Unternehmen kann weitere Finanz-, Handels- und Industrietätigkeiten ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit seinem Zweck stehen, ausgenommen sind die durch Artikel 19 FINIG verbotenen Tätigkeiten; es kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen und an Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit seinem Zweck stehen.