Der Kauf, Verkauf, die Nutzung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien und Grundstücken, die Vermittlung, Beratung sowie alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt mit dem Immobilienwesen in der Schweiz oder im Ausland in Zusammenhang stehen, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Operationen, d.h. unter Ausschluss aller Immobiliengeschäfte, die nicht ausschließlich kommerzieller Natur sind. Allgemein kann die Gesellschaft für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, Beteiligungen an allen Unternehmen erwerben, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen (im Hinblick auf Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in der Schweiz werden diese auf Immobiliengesellschaften beschränkt, deren Immobilien ausschließlich kommerziell genutzt werden), und Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen.