Die Ausübung der Tätigkeit als Vermögensverwalter im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FinIG), insbesondere die Tätigkeit der Verwaltung individueller Portfolios, die Tätigkeit als Vermögensverwalter für kollektive Vermögen unter den in Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe a FinIG festgelegten Schwellenwerten und die Anlageberatung. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle Handels-, Finanz- und Wertpapiergeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen. Die Gesellschaft kann auch Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen und in jeder Form an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland beteiligt sein.