Die Ausbeutung von Gewerbebetrieben, insbesondere von öffentlichen Einrichtungen, Restaurants, Cafés, Bars, der Kauf und Verkauf von Lebensmitteln und Getränken sowie der Verkauf zum Mitnehmen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus jede andere Tätigkeit ausüben, die einen direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Zweck hat. Sie kann insbesondere in der Schweiz und im Ausland Niederlassungen gründen, Unternehmen mit identischem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen Unternehmen fusionieren, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die dazu geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln und zu erweitern oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Immobiliengeschäfte. Sie kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren.