Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen, direkt oder indirekt, an allen Unternehmen und Gesellschaften kommerzieller, finanzieller, mobiliarer und immobilierer Art in der Schweiz und im Ausland, im Sinne einer Holdinggesellschaft, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (LFAIE) verbotenen Tätigkeiten. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle kommerziellen, finanziellen, mobiliaren oder immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, sofern diese nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterliegen. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interventionen zugunsten der Aktionäre, der Gruppengesellschaften oder Dritter zu treffen, sowie den Aktionären, den Gruppengesellschaften oder Dritten Kredite oder Garantien zu gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.