Die Gesellschaft hat den Zweck, ein landwirtschaftliches und Weinbaugebiet zu bewirtschaften. Sie kann alle finanziellen, kommerziellen, industriellen und immobilienbezogenen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind. Sie kann auch Niederlassungen gründen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Sie kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren, für von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekenurkunden oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen absichern, diese Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung verpfänden.