Die Gesellschaft bezweckt den Abschluss aller mobiliären, immobiliären, kommerziellen und beratenden Geschäfte im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, der Herstellung und dem Handel, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) unterliegen, in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann alle mobiliären, immobiliären und kommerziellen Geschäfte abschließen, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder nicht. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen. Sie kann alle Geschäfte abschließen, an Unternehmen mit einem ähnlichen oder gleichartigen Zweck teilnehmen, alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks erforderlich sind, und kann im Rahmen ihrer eigenen Bedürfnisse alle Grundstücke erwerben, verkaufen, alle Darlehensverträge abschließen und für ihre Aktionäre Sicherheiten bestellen. Sie kann auch von ihren Aktionären Darlehen aufnehmen, gewähren oder für diese garantieren.