Die Gesellschaft bezweckt den Kauf, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften, sei dies in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten; sie kann an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland beteiligt sein, Darlehen gewähren, insbesondere an die Gesellschafter, ähnliche oder gleichartige Unternehmen erwerben oder gründen und alle Funktionen übernehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu entwickeln oder die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gegenstand stehen, sowie alle damit verbundenen Finanz- und Immobiliengeschäfte.