Die Ausführung jeder Art von Treuhandtätigkeit im Namen von natürlichen und juristischen Personen, öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungs- und Justizbehörden. Insbesondere beabsichtigt die Gesellschaft die Übernahme und Ausführung von Mandaten, die Tätigkeiten von treuhänderischer Natur zum Gegenstand haben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, wie Steuerberatung, Verwaltungsberatung und -unterstützung, Überwachung und Verwaltung von Unternehmen, Organisation und Führung von Buchhaltung, Investitionsberatung, Marktforschung und Unternehmensorganisation, Gründung, Fusion, Umwandlung, Liquidation, Beteiligung an Gesellschaften sowie jede Tätigkeit im Zusammenhang mit der Verwaltung von Drittanlagen, Gehaltsverwaltung, Löhne und damit verbundene Sozialabgaben und Revisionen gemäß dem Obligationenrecht (OR) und dem Geldwäschereigesetz (GwG). Die Gesellschaft kann die Vertretung von Gläubigergruppen übernehmen, die Funktionen eines Liquidators von Gesellschaften, eines Konkursverwalters oder eines Vergleichsverwalters, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Konkursverwalters, die Sekretariatsfunktionen von Wirtschaftsverbänden sowie Schiedsrichterfunktionen übernehmen. Die Gesellschaft kann an Unternehmen oder anderen Handels-, Finanz-, Industrie- oder Immobiliengesellschaften teilnehmen und Vertretungen übernehmen. Die Gesellschaft kann den Kauf, Verkauf und die Verwaltung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten vornehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, jede Tätigkeit auszuführen, die dem Gesellschaftszweck zugeordnet werden kann.