Ausgenommen sind Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verboten sind. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Erwerbung, Bewirtschaftung, Veräusserung und Verwaltung von Immobilien in der Schweiz und im Ausland sowie in allen anderen damit verbundenen Immobiliengeschäften, insbesondere im Maklerwesen und in der Beratung. Die Gesellschaft kann auch Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Sie kann auch: - jede finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.