Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Führung und die Veräußerung von Beteiligungen an jeder Gesellschaft, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, als zweitrangiges Ziel, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen gründen, allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme aller durch das AIG verbotenen Geschäfte) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, Kredite an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, für von Gesellschaftern und Dritten aufgenommene Kredite bürgen, diese Kredite durch die Ausgabe von Pfandrechten und Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.