Die Kollektivgesellschaft hat zum Zweck, Dienstleistungen für fotografische, kinematografische Produktionen sowie für die Organisation von Veranstaltungen aller Art zu erbringen. Dies umfasst die Erstellung, Planung, Beratung, Durchführung und Verbreitung. Die Gesellschaft kann Agenturdienstleistungen erbringen und visuelle, audiovisuelle und grafische Produktionen sowie andere Arten von Produktionen realisieren. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften eröffnen, Beteiligungen aller Art an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland erwerben und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem oben genannten Gesellschaftszweck verbunden sind oder die zur Förderung der Entwicklung der Gesellschaft geeignet sind. Es ist ferner Aufgabe der Gesellschaft, bewegliche und unbewegliche Güter in der Schweiz und im Ausland zu erwerben.