Der Erwerb, Verkauf, Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen. Im Hinblick auf Beteiligungen an in der Schweiz ansässigen Immobiliengesellschaften werden diese sich auf Immobiliengesellschaften beschränken, deren Immobilien ausschließlich kommerziell genutzt werden. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland an allen Projekten zur Renovation und zum Bau durch Subunternehmen, als Immobilienhändler oder im Rahmen der Immobilienvermarktung teilnehmen; die Nutzung durch Vermietung, Verpachtung oder auf andere Weise aller der Gesellschaft gehörenden Immobilien und Rechte. Der Erwerb von Immobilien in der Schweiz wird auf Immobilien mit ausschließlich kommerzieller Nutzung beschränkt. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland im Bereich der technischen, finanziellen und kommerziellen Beratung tätig sein. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind. Sie kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären Kredite gewähren und/oder für Kredite, die Dritte ihren Aktionären gewähren, bürgen oder sich als Bürge verpflichten.