Die Gesellschaft hat als Hauptzweck die Beteiligung an anderen Gesellschaften, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann als Neben Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: - Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, - sich an anderen Unternehmen beteiligen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, diese erwerben oder gründen, - im Allgemeinen jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die ihren Entwicklungs fördert und die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, - diese Geschäfte für sich selbst oder für Rechnung Dritter als Vertreter, Beauftragter, Kommissionär tätigen oder von Dritten für ihre Rechnung ausführen lassen, - Kredite an Aktionäre und Dritte gewähren, Leasinggeschäfte tätigen, für Kredite bürgen, die von Aktionären oder Dritten aufgenommen werden, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekenurkunden oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen absichern.