Die Unterstützung bei der Bauherrenführung, die Bauleitung, die ingenieurtechnische Beratung, die Projektsteuerung, die Beratung in den verschiedenen Bereichen des Ingenieurwesens und des Bauwesens. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- und Vertragsabschlüsse tätigen, die zur Erfüllung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit erforderlich sind, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Sie kann an Gesellschaften oder Unternehmen mit ähnlichem oder anderen Zweck teilnehmen und in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, sowie Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren oder erhalten.