Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an allen gewerblichen und industriellen Unternehmen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte; die Gesellschaft kann jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an jedem Unternehmen teilnehmen, das direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; sie kann ihren Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.